AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Versicherungsverträgen über die Internetseiten https://www.schusterdirekt24.de

1. Allgemeines

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermittlung von Versicherungsverträgen gelten für die Vermittlungstätigkeit der Firma Schuster GmbH, Betzenstraße 6, 66111 Saarbrücken, (nachfolgend: SCHUSTER) auf der Internetseite https://www.schusterdirekt24.de, soweit von dem KUNDEN die Vermittlungstätigkeit ausdrücklich gewünscht wurde oder eine Vertragsverwaltung durch SCHUSTER erfolgt.
1.2. Diese AGB gelten auch für die Nutzung des von SCHUSTER angebotenen Vergleichsrechners.
1.3. Eine anderweitige oder weitergehende Tätigkeits- oder Beratungsverpflichtung von SCHUSTER, außer für die Vermittlung und/oder Verwaltung der gewünschten Verträge besteht gegenüber dem KUNDEN nicht.
1.4. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN erkennt SCHUSTER nicht an, es sei denn, SCHUSTER hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

2. Versicherungsvermittlungsabschluss

2.1. SCHUSTER ist als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO / § 93 HGB tätig. SCHUSTER ist eingetragen unter der Versicherungsregisternummer D-10GG-2C24L-87. Diese können Sie unter https://www.vermittlerregister.info/ jederzeit nachprüfen.
2.2. SCHUSTER erfüllt seine Pflichten gegenüber dem KUNDEN mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
2.3. Mit der Übersendung eines Antrages zur Anfrage zum zukünftigen Abschluss eines Versicherungsvertrages wird SCHUSTER beauftragt, einen bestimmten Versicherungsvertrag zwischen dem KUNDEN und einem Versicherungsgeber zu vermitteln.
2.4. Die auf den Internet-Seiten von SCHUSTER dargestellten Vertragsangebote sind freibleibend und unverbindlich und stehen unter der Bedingung, dass der jeweilige Versicherungsgeber eine verbindliche Vertragsannahme erklärt.
2.5. Ein Versicherungsvertrag kommt ausschließlich auf Basis der jeweiligen Versicherungsbedingungen des von ihm ausgewählten Versicherungsproduktes zwischen dem KUNDEN und dem Versicherungsgeber zustande. SCHUSTER hat auf das Zustandekommen des jeweiligen Versicherungsvertrages keinen Einfluss.
2.6. Die Übersendung des Antrages zur Anfrage an SCHUSTER erfolgt nach Eingabe der Vertragsdaten in das jeweilige Eingabeformular auf den Internetseiten von SCHUSTER. Der KUNDE hat auf der Internetseite https://www.schusterdirekt24.de die Möglichkeit, seine Daten durch eine Navigation innerhalb des Beantragungsprozesses mittels der Buttons „vor“ und „zurück“ vor Absenden des Antrags zur Anfrage zu überprüfen und zu korrigieren.
2.7. Der Versicherungsvertrag zwischen dem KUNDEN und dem Versicherungsgeber kommt nach den allgemeinen rechtsgeschäftlichen Regeln durch Antrag und Annahme zustande. Dabei ist das Zustandekommen vom Verfahren des jeweiligen Versicherungsgebers abhängig. Es bestehen zwei Arten des Vertragsabschlusses:
▪ Entweder unterbreitet der KUNDE – vermittelt durch SCHUSTER – dem Versicherungsgeber einen Antrag auf Abschluss des gewählten Versicherungsvertrags, welchen der Versicherungsgeber durch Übersendung der Versicherungspolice gegenüber dem KUNDEN rechtswirksam annimmt (sogenanntes Antragsmodell);
▪ oder der Versicherer erstellt auf der Grundlage der durch SCHUSTER übermittelten Kundendaten, bzw. der Kundendaten die der KUNDE selbst im Bereich der Beitragsberechnung eingegeben hat, seiner-seits ein Angebot, welches der KUNDE durch Zahlung der ersten Versicherungsprämie rechtswirksam annimmt (sogenanntes Invitatiomodell).

3. Aufgaben von SCHUSTER

3.1. SCHUSTER präsentiert auf der Internetseite https://www.schusterdirekt24.de eine Auswahl von geeigneten Versicherern und Versicherungsprodukten. SCHUSTER berücksichtigt lediglich solche Versicherungsgeber, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sind und eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache und nach deutschem Recht anbieten. SCHUSTER ist der Ansprechpartner für den KUNDEN.
3.2. SCHUSTER übernimmt keine Prüfung der Solvenz der Versicherungsgeber, soweit diese der Aufsicht der BaFin unterliegen. SCHUSTER berücksichtigt nicht nur diejenigen Versicherungsgeber, die bereit sind, ihm eine übliche Courtage für seine Tätigkeit bezahlen, sondern alle Versicherungsgeber, um für den KUNDEN einen nach seinen Bedürfnissen geeigneten Versicherungsvertrag empfehlen zu können.
3.3. SCHUSTER erhält von dem KUNDEN ausreichend Zeit, um die Vermittlung eines Versicherungsvertragsverhältnisses vorzubereiten und verschiedene Angebote bei den Versicherern einzuholen.
3.4. Benötigt der KUNDE eine sofortige Deckung eines Risikos, hat er ein sofortiges Tätigwerden mit SCHUSTER in dem Maklervertrag schriftlich zu vereinbaren. SCHUSTER kann nicht gewährleisten, dass zeitnah ein Versicherungsgeber die vorläufige Deckung oder überhaupt die Übernahme eines Risikos erklärt.
3.5. Der KUNDE wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass er erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Versicherungsgeber und nur in dem beschriebenen Umfang über den vorläufigen oder gewünschten Versicherungsschutz verfügt – und dies auch nur, sofern der KUNDE seine versicherungsvertraglichen Pflichten gegenüber dem Versicherungsgeber erfüllt.
3.6. Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung erteilt SCHUSTER auf Anfrage des KUNDEN Auskunft zu dem vermittelten Vertragsverhältnis. Erklärungen, die SCHUSTER im Auftrage des KUNDEN an den Versicherungsgeber weiterleitet, werden dem KUNDEN zugerechnet. SCHUSTER ist berechtigt, Beratungsanfragen nach eigenem Ermessen an andere Versicherungsvermittler weiter zu leiten. SCHUSTER wird den KUNDEN darüber vorab informieren und seine gesonderte Einwilligung hierzu einholen.

4. Auswahl der Versicherungsschutzlösungen

4.1. SCHUSTER bietet auf der Internetseite https://www.schusterdirekt24.de Versicherungsprodukte an, bei denen Preis und Leistung in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen und die geeignet sind, den durchschnittlichen Risikobedarf abzudecken. Es ist daher möglich, dass die angebotenen Versicherungsprodukte bei Besonderheiten den Risikobedarf für einzelne KUNDEN nicht bzw. nur teilweise abdecken.
4.2. SCHUSTER hat die auf den Internetseiten angebotenen Versicherungsprodukte auf Grundlage einer objektiven und ausgewogenen Marktuntersuchung nach fachlichen Kriterien ermittelt. Bei der Auswahl des Angebotes der Versicherungsschutzlösungen wurden als Kriterien unter anderem die Qualität und der Service des Versicherungsgebers und die Qualität des Versicherungsvertrages berücksichtigt.
4.3. SCHUSTER ist in der Bestimmung und Bewertung der für die jeweiligen Versicherungsprodukte relevanten Auswahlkriterien grundsätzlich frei. Als Auswahlkriterien gelten neben objektiven Kriterien auch die Erfahrungswerte von SCHUSTER.

5. Dokumentations- und Beratungsverzicht

Der KUNDE wünscht ausdrücklich den Erhalt des ausgewählten Versicherungsproduktes mit dem beantragten Tarif. Der KUNDE verzichtet ausdrücklich auf eine Beratung und wünscht auch kein entsprechendes Dokumentationsprotokoll. Dies bestätigt der KUNDE gegebenenfalls gegenüber SCHUSTER durch Anklicken einer entsprechenden Checkbox im Bestellprozess, sofern die Beratungsdokumentation nicht in maschineller Form erfolgt.

6. Pflichten des KUNDEN

6.1. Der KUNDE ist fortwährend zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben verpflichtet. Unterlässt der KUNDE die unverzügliche Information, besteht eventuell kein oder kein vollständiger Anspruch mehr aus dem Versicherungsvertrag. Insbesondere hat der KUNDE SCHUSTER unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig und frühestmöglich auszuhändigen.
6.2. Der KUNDE muss SCHUSTER über alle Änderungen, die die Geschäftsbeziehungen beeinflussen, wie z.B. Adressänderungen, unverzüglich in Kenntnis setzen. Der KUNDE ist verpflichtet, sich über die Vertragsbedingungen und die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherungsgebers zu informieren. SCHUSTER wird dem KUNDEN alle gesetzlich vorgeschriebenen Vertragsdokumente unaufgefordert zur Verfügung stellen.
6.3. Entstehen dem KUNDEN dadurch Schäden, dass er seiner Informationspflicht nicht nachgekommen ist, ist SCHUSTER für derartige Schäden nicht verantwortlich, es sei denn SCHUSTER hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
6.4. Bei der Bearbeitung jeder Vermittlungsanfrage kann nur der vom KUNDEN geschilderte Sachverhalt zugrunde gelegt werden. Der KUNDE ist verpflichtet, SCHUSTER alle für die Vermittlung notwendigen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen, da diese die Vermittlungsgrundlage für SCHUSTER darstellen.
6.5. SCHUSTER ist nicht verpflichtet, sich nach der Vermittlung des gewünschten Versicherungsschutzes fortlaufend über eventuelle Änderungen der Verhältnisse des KUNDEN zu informieren. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Vermittlungsauftrages von Bedeutung sein können, auch wenn der KUNDE selbst erst später eigene Kenntnis hiervon erhält.
6.6. Der KUNDE verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse und –konzepte von SCHUSTER nur mit schriftlicher vorheriger Einwilligung von SCHUSTER an Dritte, z.B. Kreditinstitute oder Konkurrenzunternehmen, weiterzugeben. Für eigene Versicherungsanalysen und individuell erstellte Deckungskonzepte nimmt SCHUSTER den Urheberrechtsschutz nach den Bestimmungen des Urhebergesetzes in Anspruch.
6.7. Die aus den vermittelten Versicherungsverträgen unmittelbar hervorgehenden Verpflichtungen, wie die Prämienzahlungen, Anzeigepflichten und die Einhaltung vertraglicher Obliegenheiten, etc. sind von dem KUNDEN unmittelbar gegenüber dem Versicherungsgeber zu erfüllen. Neben der Verpflichtung zur Zahlung der Versicherungsprämie gegenüber dem Versicherungsunternehmen entstehen dem KUNDEN keine weiteren Kosten für die Vermittlungstätigkeit von SCHUSTER. Die Vergütung für die Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit des SCHUSTERS trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Soweit eine hiervon abweichende Regelung getroffen werden soll, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung. Sofern ein Direktversicherer eingeschaltet wird, vereinbart SCHUSTER ein Honorar nach Einzelabsprache mit dem KUNDEN.
6.8. Der KUNDE ist verpflichtet, auf Anforderung von SCHUSTER die vertragsbezogene Korrespondenz zwischen dem KUNDEN und dem Versicherungsgeber zur Verfügung zu stellen, soweit SCHUSTER hierfür ein berechtigtes Interesse nachweist. Ein berechtigtes Interesse liegt dann vor, wenn der Versicherungsgeber die Prämienzahlungen an SCHUSTER unter Hinweis auf Korrespondenz mit dem KUNDEN einstellt.

7. Vertragstextspeicherung

Der Vertragstext wird von SCHUSTER gespeichert. Die Bestelldaten werden dem KUNDEN gesondert per E-Mail zugesendet. Die AGB können auch auf der Internetseite von SCHUSTER abgerufen und ausgedruckt werden.

8. Vollständigkeit der Berechnungsvorgaben / Schadensmeldung / Leistungsausschlüsse / maßgebliche Informationen

8.1. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher als Grundlage für die Ermittlungen/Berechnungen dienender Angaben ist der KUNDE selbst verantwortlich. Der KUNDE ist gemäß § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verpflichtet, die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherungsgebers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen er gefragt wurde, anzuzeigen.
8.2. Sollte der KUNDE unwahre oder falsche Angaben machen, weist SCHUSTER darauf hin, dass der Versicherungsschutz ggf. nicht zustande kommt, bzw. nachträglich entfällt. SCHUSTER ist in dem Fall berechtigt, dem KUNDEN den Schaden in Rechnung zu stellen, der durch vorsätzlich falsche Angaben entstanden ist.
8.3. Verträge, die mit Versicherungsgesellschaften, Fondsgesellschaften, Banken oder sonstigen Finanzdienstleistern zustande kommen, beruhen immer auf den vom KUNDEN gegenüber SCHUSTER gemachten Angaben.
8.4. SCHUSTER bemüht sich, dem KUNDEN im Rahmen des Möglichen bei der Schadensregulierung behilflich zu sein. Ob ein Schaden von dem Versicherungsgeber reguliert wird, liegt nicht im Einflussbereich von SCHUSTER. SCHUSTER stellt dem KUNDEN nach einer telefonischen Anfrage Formulare zur Schadensanzeige zur Verfügung, die dem KUNDEN per Brief, Fax oder E-Mail zugehen. Der KUNDE kann seine Schadensmeldung auch telefonisch bei SCHUSTER aufgeben.
8.5. Die vom jeweiligen Versicherungsgeber unterbreiteten Angebote können im Einzelfall von den durch SCHUSTER auf der Internetseite https://www.schusterdirekt24.de zur Verfügung gestellten Informationen abweichen. Für den Inhalt und die Richtigkeit der Angebote sind ausschließlich die jeweiligen Versicherungsgeber verantwortlich. SCHUSTER hat auf mögliche Abweichungen keinen Einfluss. Es gelten einzig die dem KUNDEN vom Versicherungsgeber übersandten Versicherungsmodalitäten.

9. Haftung / Haftungsbegrenzung

9.1. Die Haftung aus der Versicherungsvermittlung trägt ausschließlich SCHUSTER entsprechend der von SCHUSTER erteilten Erstinformation. SCHUSTER ist selbständiger Versicherungsmakler mit eigener Zulassung und kein Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe.
9.2. Die Haftung von SCHUSTER für eine Pflichtverletzung, mit Ausnahme der gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten nach den §§ 60, 61, 63 VVG, insbesondere der Verwaltungs- und Betreuungspflichten, ist auf die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung gültige Mindestversicherungssumme je Schadensfall nach § 12 Vers-VermV begrenzt. Bis zu dieser Haftungssumme besteht eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Der KUNDE hat die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Eine solche Vereinbarung hat in Schriftform zu erfolgen.
9.3. Für Vermögensschäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten entstehen, haftet SCHUSTER nicht.
9.4. Die in den Ziffern 9.2. und 9.3. geregelten Beschränkungen gelten nicht, soweit die Haftung von SCHUSTER oder die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche des KUNDEN auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SCHUSTER oder auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.
9.5. Für Fehlberatungen oder nicht geeignete Beratungsergebnisse wegen nicht vollständiger, unverzüglicher oder wahrheitsgemäßer Informationen des KUNDEN, ist die Haftung für Vermögensschäden ausgeschlossen, es sei denn, der KUNDE weist SCHUSTER nach, dass SCHUSTER vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
9.6. Soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) vorliegen, haftet SCHUSTER nur beschränkt bis zur Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung von SCHUSTER.
9.7. Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung beträgt 1.276.000 EUR. SCHUSTER wird die Haftpflichtversicherung in vorgenanntem Umfang während der gesamten Auftragsdauer aufrechterhalten.
9.8. Für die Richtigkeit der EDV-Berechnungen, Produktangaben oder Vertragsbedingungen der Versicherungsgeber oder sonstiger für den KUNDEN tätiger Dritter haftet SCHUSTER nicht. Eine Haftung für sonstige Unterlagen der Versicherungsgeber ist ebenso ausgeschlossen wie die Haftung für Ausdrucke und Ergebnisse aus Software von Dritten, z.B. Versicherungsunternehmen, Vergleichs- und Beratungsprogrammen.

10. Vollmacht / Weiterleitung von Anfragen

10.1. Der KUNDE bevollmächtigt SCHUSTER zur Regelung seiner Versicherungsverhältnisse, zur Betreuung seiner Versicherungsangelegenheiten sowie zur Beschaffung des erforderlichen Versicherungsschutzes. Diese Vollmacht umfasst insbesondere die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des KUNDEN gegenüber den jeweiligen Versicherungsgebern, einschließlich der Abgabe und Entgegennahme aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen und Anzeigen. Soweit eine Versicherungspolice nur ein Angebot zum Abschluss eines Versicherungsvertrages beinhaltet (Invitationsmodell) ist SCHUSTER bevollmächtigt, für den KUNDEN die Annahmeerklärung abzugeben. Der KUNDE bevollmächtigt SCHUSTER ausdrücklich zum Empfang aller Vertragsbestimmungen (einschließlich der allgemeinen Versicherungsbedingungen) sowie aller weiteren Vertragsinformationen (gem. § 7 Abs. 1 VVG i. V. m. VVG-InfoV).
10.2. Die Empfangsvollmacht umfasst auch die Vertragsbestimmungen und Vertragsinformationen, von denen SCHUSTER vor der Beratung des KUNDEN Kenntnis genommen hat.
10.3. In den Fällen, in denen SCHUSTER eigene Versicherungsvermittlungsleistungen nicht erbringen kann oder in denen der KUNDE eine über die Onlineauskunft hinausgehende Beratung wünscht, leitet SCHUSTER die Anfrage auf entsprechenden Wunsch des KUNDEN an weitere zwischengeschaltete Vermittler weiter. Weitere Beratungs- und Auskunftsleistungen werden in diesem Fall ausschließlich von den weiteren Vermittlern erbracht. Ein Versicherungsvermittlungsverhältnis kommt mit SCHUSTER in diesem Fall nicht zustande. Es bestehen auch keine Leistungs- und Beratungspflichten von SCHUSTER.

11. Datenspeicherung und Datenschutz

Es gelten ausschließlich die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzerklärung auf der Internetseite https://www.schusterdirekt24.de.

12. Hinweis gem. Art. 14 ODR-Verordnung

12.1. KUNDEN, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, haben die Möglichkeit im Streitfall auf dem EU-Portal „Ihr Europa“ (https://europa.eu/youreurope/citizens/index_de.htm) ein Online-Schlichtungsverfahren unter Hinzuziehung einer anerkannten Schlichtungsstelle durchzuführen. Hierzu können sie sich der Online-Schlichtungs-Plattform der EU unter der URL: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ bedienen.
12.2. Das Online-Schlichtungsverfahren ist nicht zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte, sondern stellt eine alternative Möglichkeit dar, Differenzen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftreten können, zu beseitigen.
12.3. Sonstige nationale Vorschriften zur Durchführung von Schlichtungsverfahren bleiben von den vorstehenden Regelungen in Ziffer 12.1 und 12.2 unberührt.

13. Hinweis gemäß § 36 VSBG

13.1. Für KUNDEN, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, besteht grundsätzlich die Möglichkeit ein alternatives Streitschlichtungsverfahren im Sinne des § 36 VSBG anzustreben.
13.2. Das alternative Schlichtungsverfahren ist nicht zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte, sondern stellt eine alternative Möglichkeit dar, Differenzen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftreten können, zu beseitigen.
13.3. Der Verkäufer nimmt nicht an dem alternativen Streitschlichtungsverfahren im Sinne des § 36 VSBG teil.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Die Vertragssprache ist deutsch.
14.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.3. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die vorstehende Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
14.4. Ist der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von SCHUSTER in 66111 Saarbrücken.
14.5. Dasselbe gilt, wenn der KUNDE Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis von SCHUSTER, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Versicherungsverträgen über die Internetseiten https://www.schusterdirekt24.de
1. Allgemeines

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermittlung von Versicherungsverträgen gelten für die Vermittlungstätigkeit der Firma Schuster GmbH, Betzenstraße 6, 66111 Saarbrücken, (nachfolgend: SCHUSTER) auf der Internetseite https://www.schusterdirekt24.de, soweit von dem KUNDEN die Vermittlungstätigkeit ausdrücklich gewünscht wurde oder eine Vertragsverwaltung durch SCHUSTER erfolgt.
1.2. Diese AGB gelten auch für die Nutzung des von SCHUSTER angebotenen Vergleichsrechners.
1.3. Eine anderweitige oder weitergehende Tätigkeits- oder Beratungsverpflichtung von SCHUSTER, außer für die Vermittlung und/oder Verwaltung der gewünschten Verträge besteht gegenüber dem KUNDEN nicht.
1.4. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN erkennt SCHUSTER nicht an, es sei denn, SCHUSTER hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

2. Versicherungsvermittlungsabschluss

2.1. SCHUSTER ist als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO / § 93 HGB tätig. SCHUSTER ist eingetragen unter der Versicherungsregisternummer D-10GG-2C24L-87. Diese können Sie unter https://www.vermittlerregister.info/ jederzeit nachprüfen.
2.2. SCHUSTER erfüllt seine Pflichten gegenüber dem KUNDEN mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
2.3. Mit der Übersendung eines Antrages zur Anfrage zum zukünftigen Abschluss eines Versicherungsvertrages wird SCHUSTER beauftragt, einen bestimmten Versicherungsvertrag zwischen dem KUNDEN und einem Versicherungsgeber zu vermitteln.
2.4. Die auf den Internet-Seiten von SCHUSTER dargestellten Vertragsangebote sind freibleibend und unverbindlich und stehen unter der Bedingung, dass der jeweilige Versicherungsgeber eine verbindliche Vertragsannahme erklärt.
2.5. Ein Versicherungsvertrag kommt ausschließlich auf Basis der jeweiligen Versicherungsbedingungen des von ihm ausgewählten Versicherungsproduktes zwischen dem KUNDEN und dem Versicherungsgeber zustande. SCHUSTER hat auf das Zustandekommen des jeweiligen Versicherungsvertrages keinen Einfluss.
2.6. Die Übersendung des Antrages zur Anfrage an SCHUSTER erfolgt nach Eingabe der Vertragsdaten in das jeweilige Eingabeformular auf den Internetseiten von SCHUSTER. Der KUNDE hat auf der Internetseite https://www.schusterdirekt24.de die Möglichkeit, seine Daten durch eine Navigation innerhalb des Beantragungsprozesses mittels der Buttons „vor“ und „zurück“ vor Absenden des Antrags zur Anfrage zu überprüfen und zu korrigieren.
2.7. Der Versicherungsvertrag zwischen dem KUNDEN und dem Versicherungsgeber kommt nach den allgemeinen rechtsgeschäftlichen Regeln durch Antrag und Annahme zustande. Dabei ist das Zustandekommen vom Verfahren des jeweiligen Versicherungsgebers abhängig. Es bestehen zwei Arten des Vertragsabschlusses:
▪ Entweder unterbreitet der KUNDE – vermittelt durch SCHUSTER – dem Versicherungsgeber einen Antrag auf Abschluss des gewählten Versicherungsvertrags, welchen der Versicherungsgeber durch Übersendung der Versicherungspolice gegenüber dem KUNDEN rechtswirksam annimmt (sogenanntes Antragsmodell);
▪ oder der Versicherer erstellt auf der Grundlage der durch SCHUSTER übermittelten Kundendaten, bzw. der Kundendaten die der KUNDE selbst im Bereich der Beitragsberechnung eingegeben hat, seiner-seits ein Angebot, welches der KUNDE durch Zahlung der ersten Versicherungsprämie rechtswirksam annimmt (sogenanntes Invitatiomodell).

3. Aufgaben von SCHUSTER

3.1. SCHUSTER präsentiert auf der Internetseite https://www.schusterdirekt24.de eine Auswahl von geeigneten Versicherern und Versicherungsprodukten. SCHUSTER berücksichtigt lediglich solche Versicherungsgeber, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sind und eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache und nach deutschem Recht anbieten. SCHUSTER ist der Ansprechpartner für den KUNDEN.
3.2. SCHUSTER übernimmt keine Prüfung der Solvenz der Versicherungsgeber, soweit diese der Aufsicht der BaFin unterliegen. SCHUSTER berücksichtigt nicht nur diejenigen Versicherungsgeber, die bereit sind, ihm eine übliche Courtage für seine Tätigkeit bezahlen, sondern alle Versicherungsgeber, um für den KUNDEN einen nach seinen Bedürfnissen geeigneten Versicherungsvertrag empfehlen zu können.
3.3. SCHUSTER erhält von dem KUNDEN ausreichend Zeit, um die Vermittlung eines Versicherungsvertragsverhältnisses vorzubereiten und verschiedene Angebote bei den Versicherern einzuholen.
3.4. Benötigt der KUNDE eine sofortige Deckung eines Risikos, hat er ein sofortiges Tätigwerden mit SCHUSTER in dem Maklervertrag schriftlich zu vereinbaren. SCHUSTER kann nicht gewährleisten, dass zeitnah ein Versicherungsgeber die vorläufige Deckung oder überhaupt die Übernahme eines Risikos erklärt.
3.5. Der KUNDE wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass er erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Versicherungsgeber und nur in dem beschriebenen Umfang über den vorläufigen oder gewünschten Versicherungsschutz verfügt – und dies auch nur, sofern der KUNDE seine versicherungsvertraglichen Pflichten gegenüber dem Versicherungsgeber erfüllt.
3.6. Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung erteilt SCHUSTER auf Anfrage des KUNDEN Auskunft zu dem vermittelten Vertragsverhältnis. Erklärungen, die SCHUSTER im Auftrage des KUNDEN an den Versicherungsgeber weiterleitet, werden dem KUNDEN zugerechnet. SCHUSTER ist berechtigt, Beratungsanfragen nach eigenem Ermessen an andere Versicherungsvermittler weiter zu leiten. SCHUSTER wird den KUNDEN darüber vorab informieren und seine gesonderte Einwilligung hierzu einholen.

4. Auswahl der Versicherungsschutzlösungen

4.1. SCHUSTER bietet auf der Internetseite https://www.schusterdirekt24.de Versicherungsprodukte an, bei denen Preis und Leistung in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen und die geeignet sind, den durchschnittlichen Risikobedarf abzudecken. Es ist daher möglich, dass die angebotenen Versicherungsprodukte bei Besonderheiten den Risikobedarf für einzelne KUNDEN nicht bzw. nur teilweise abdecken.
4.2. SCHUSTER hat die auf den Internetseiten angebotenen Versicherungsprodukte auf Grundlage einer objektiven und ausgewogenen Marktuntersuchung nach fachlichen Kriterien ermittelt. Bei der Auswahl des Angebotes der Versicherungsschutzlösungen wurden als Kriterien unter anderem die Qualität und der Service des Versicherungsgebers und die Qualität des Versicherungsvertrages berücksichtigt.
4.3. SCHUSTER ist in der Bestimmung und Bewertung der für die jeweiligen Versicherungsprodukte relevanten Auswahlkriterien grundsätzlich frei. Als Auswahlkriterien gelten neben objektiven Kriterien auch die Erfahrungswerte von SCHUSTER.

5. Dokumentations- und Beratungsverzicht

Der KUNDE wünscht ausdrücklich den Erhalt des ausgewählten Versicherungsproduktes mit dem beantragten Tarif. Der KUNDE verzichtet ausdrücklich auf eine Beratung und wünscht auch kein entsprechendes Dokumentationsprotokoll. Dies bestätigt der KUNDE gegebenenfalls gegenüber SCHUSTER durch Anklicken einer entsprechenden Checkbox im Bestellprozess, sofern die Beratungsdokumentation nicht in maschineller Form erfolgt.

6. Pflichten des KUNDEN

6.1. Der KUNDE ist fortwährend zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben verpflichtet. Unterlässt der KUNDE die unverzügliche Information, besteht eventuell kein oder kein vollständiger Anspruch mehr aus dem Versicherungsvertrag. Insbesondere hat der KUNDE SCHUSTER unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig und frühestmöglich auszuhändigen.
6.2. Der KUNDE muss SCHUSTER über alle Änderungen, die die Geschäftsbeziehungen beeinflussen, wie z.B. Adressänderungen, unverzüglich in Kenntnis setzen. Der KUNDE ist verpflichtet, sich über die Vertragsbedingungen und die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherungsgebers zu informieren. SCHUSTER wird dem KUNDEN alle gesetzlich vorgeschriebenen Vertragsdokumente unaufgefordert zur Verfügung stellen.
6.3. Entstehen dem KUNDEN dadurch Schäden, dass er seiner Informationspflicht nicht nachgekommen ist, ist SCHUSTER für derartige Schäden nicht verantwortlich, es sei denn SCHUSTER hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
6.4. Bei der Bearbeitung jeder Vermittlungsanfrage kann nur der vom KUNDEN geschilderte Sachverhalt zugrunde gelegt werden. Der KUNDE ist verpflichtet, SCHUSTER alle für die Vermittlung notwendigen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen, da diese die Vermittlungsgrundlage für SCHUSTER darstellen.
6.5. SCHUSTER ist nicht verpflichtet, sich nach der Vermittlung des gewünschten Versicherungsschutzes fortlaufend über eventuelle Änderungen der Verhältnisse des KUNDEN zu informieren. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Vermittlungsauftrages von Bedeutung sein können, auch wenn der KUNDE selbst erst später eigene Kenntnis hiervon erhält.
6.6. Der KUNDE verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse und –konzepte von SCHUSTER nur mit schriftlicher vorheriger Einwilligung von SCHUSTER an Dritte, z.B. Kreditinstitute oder Konkurrenzunternehmen, weiterzugeben. Für eigene Versicherungsanalysen und individuell erstellte Deckungskonzepte nimmt SCHUSTER den Urheberrechtsschutz nach den Bestimmungen des Urhebergesetzes in Anspruch.
6.7. Die aus den vermittelten Versicherungsverträgen unmittelbar hervorgehenden Verpflichtungen, wie die Prämienzahlungen, Anzeigepflichten und die Einhaltung vertraglicher Obliegenheiten, etc. sind von dem KUNDEN unmittelbar gegenüber dem Versicherungsgeber zu erfüllen. Neben der Verpflichtung zur Zahlung der Versicherungsprämie gegenüber dem Versicherungsunternehmen entstehen dem KUNDEN keine weiteren Kosten für die Vermittlungstätigkeit von SCHUSTER. Die Vergütung für die Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit des SCHUSTERS trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Soweit eine hiervon abweichende Regelung getroffen werden soll, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung. Sofern ein Direktversicherer eingeschaltet wird, vereinbart SCHUSTER ein Honorar nach Einzelabsprache mit dem KUNDEN.
6.8. Der KUNDE ist verpflichtet, auf Anforderung von SCHUSTER die vertragsbezogene Korrespondenz zwischen dem KUNDEN und dem Versicherungsgeber zur Verfügung zu stellen, soweit SCHUSTER hierfür ein berechtigtes Interesse nachweist. Ein berechtigtes Interesse liegt dann vor, wenn der Versicherungsgeber die Prämienzahlungen an SCHUSTER unter Hinweis auf Korrespondenz mit dem KUNDEN einstellt.

7. Vertragstextspeicherung

Der Vertragstext wird von SCHUSTER gespeichert. Die Bestelldaten werden dem KUNDEN gesondert per E-Mail zugesendet. Die AGB können auch auf der Internetseite von SCHUSTER abgerufen und ausgedruckt werden.

8. Vollständigkeit der Berechnungsvorgaben / Schadensmeldung / Leistungsausschlüsse / maßgebliche Informationen

8.1. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher als Grundlage für die Ermittlungen/Berechnungen dienender Angaben ist der KUNDE selbst verantwortlich. Der KUNDE ist gemäß § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verpflichtet, die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherungsgebers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen er gefragt wurde, anzuzeigen.
8.2. Sollte der KUNDE unwahre oder falsche Angaben machen, weist SCHUSTER darauf hin, dass der Versicherungsschutz ggf. nicht zustande kommt, bzw. nachträglich entfällt. SCHUSTER ist in dem Fall berechtigt, dem KUNDEN den Schaden in Rechnung zu stellen, der durch vorsätzlich falsche Angaben entstanden ist.
8.3. Verträge, die mit Versicherungsgesellschaften, Fondsgesellschaften, Banken oder sonstigen Finanzdienstleistern zustande kommen, beruhen immer auf den vom KUNDEN gegenüber SCHUSTER gemachten Angaben.
8.4. SCHUSTER bemüht sich, dem KUNDEN im Rahmen des Möglichen bei der Schadensregulierung behilflich zu sein. Ob ein Schaden von dem Versicherungsgeber reguliert wird, liegt nicht im Einflussbereich von SCHUSTER. SCHUSTER stellt dem KUNDEN nach einer telefonischen Anfrage Formulare zur Schadensanzeige zur Verfügung, die dem KUNDEN per Brief, Fax oder E-Mail zugehen. Der KUNDE kann seine Schadensmeldung auch telefonisch bei SCHUSTER aufgeben.
8.5. Die vom jeweiligen Versicherungsgeber unterbreiteten Angebote können im Einzelfall von den durch SCHUSTER auf der Internetseite https://www.schusterdirekt24.de zur Verfügung gestellten Informationen abweichen. Für den Inhalt und die Richtigkeit der Angebote sind ausschließlich die jeweiligen Versicherungsgeber verantwortlich. SCHUSTER hat auf mögliche Abweichungen keinen Einfluss. Es gelten einzig die dem KUNDEN vom Versicherungsgeber übersandten Versicherungsmodalitäten.

9. Haftung / Haftungsbegrenzung

9.1. Die Haftung aus der Versicherungsvermittlung trägt ausschließlich SCHUSTER entsprechend der von SCHUSTER erteilten Erstinformation. SCHUSTER ist selbständiger Versicherungsmakler mit eigener Zulassung und kein Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe.
9.2. Die Haftung von SCHUSTER für eine Pflichtverletzung, mit Ausnahme der gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten nach den §§ 60, 61, 63 VVG, insbesondere der Verwaltungs-und Betreuungspflichten, ist auf die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung gültige Mindestversicherungssumme je Schadensfall nach § 12 Vers-VermV begrenzt. Bis zu dieser Haftungssumme besteht eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Der KUNDE hat die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Eine solche Vereinbarung hat in Schriftform zu erfolgen.
9.3. Für Vermögensschäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten entstehen, haftet SCHUSTER nicht.
9.4. Die in den Ziffern 9.2. und 9.3. geregelten Beschränkungen gelten nicht, soweit die Haftung von SCHUSTER oder die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche des KUNDEN auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SCHUSTER oder auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.
9.5. Für Fehlberatungen oder nicht geeignete Beratungsergebnisse wegen nicht vollständiger, unverzüglicher oder wahrheitsgemäßer Informationen des KUNDEN, ist die Haftung für Vermögensschäden ausgeschlossen, es sei denn, der KUNDE weist SCHUSTER nach, dass SCHUSTER vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
9.6. Soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) vorliegen, haftet SCHUSTER nur beschränkt bis zur Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung von SCHUSTER.
9.7. Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung beträgt 1.276.000 EUR. SCHUSTER wird die Haftpflichtversicherung in vorgenanntem Umfang während der gesamten Auftragsdauer aufrechterhalten.
9.8. Für die Richtigkeit der EDV-Berechnungen, Produktangaben oder Vertragsbedingungen der Versicherungsgeber oder sonstiger für den KUNDEN tätiger Dritter haftet SCHUSTER nicht. Eine Haftung für sonstige Unterlagen der Versicherungsgeber ist ebenso ausgeschlossen wie die Haftung für Ausdrucke und Ergebnisse aus Software von Dritten, z.B. Versicherungsunternehmen, Vergleichs- und Beratungsprogrammen.

10. Vollmacht / Weiterleitung von Anfragen

10.1. Der KUNDE bevollmächtigt SCHUSTER zur Regelung seiner Versicherungsverhältnisse, zur Betreuung seiner Versicherungsangelegenheiten sowie zur Beschaffung des erforderlichen Versicherungsschutzes. Diese Vollmacht umfasst insbesondere die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des KUNDEN gegenüber den jeweiligen Versicherungsgebern, einschließlich der Abgabe und Entgegennahme aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen und Anzeigen. Soweit eine Versicherungspolice nur ein Angebot zum Abschluss eines Versicherungsvertrages beinhaltet (Invitationsmodell) ist SCHUSTER bevollmächtigt, für den KUNDEN die Annahmeerklärung abzugeben. Der KUNDE bevollmächtigt SCHUSTER ausdrücklich zum Empfang aller Vertragsbestimmungen (einschließlich der allgemeinen Versicherungsbedingungen) sowie aller weiteren Vertragsinformationen (gem. § 7 Abs. 1 VVG i. V. m. VVG-InfoV).
10.2. Die Empfangsvollmacht umfasst auch die Vertragsbestimmungen und Vertragsinformationen, von denen SCHUSTER vor der Beratung des KUNDEN Kenntnis genommen hat.
10.3. In den Fällen, in denen SCHUSTER eigene Versicherungsvermittlungsleistungen nicht erbringen kann oder in denen der KUNDE eine über die Onlineauskunft hinausgehende Beratung wünscht, leitet SCHUSTER die Anfrage auf entsprechenden Wunsch des KUNDEN an weitere zwischengeschaltete Vermittler weiter. Weitere Beratungs- und Auskunftsleistungen werden in diesem Fall ausschließlich von den weiteren Vermittlern erbracht. Ein Versicherungsvermittlungsverhältnis kommt mit SCHUSTER in diesem Fall nicht zustande. Es bestehen auch keine Leistungs- und Beratungspflichten von SCHUSTER.

11. Datenspeicherung und Datenschutz

Es gelten ausschließlich die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzerklärung auf der Internetseite https://www.schusterdirekt24.de.

12. Hinweis gem. Art. 14 ODR-Verordnung

12.1. KUNDEN, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, haben die Möglichkeit im Streitfall auf dem EU-Portal „Ihr Europa“ (https://europa.eu/youreurope/citizens/index_de.htm) ein Online-Schlichtungsverfahren unter Hinzuziehung einer anerkannten Schlichtungsstelle durchzuführen. Hierzu können sie sich der Online-Schlichtungs-Plattform der EU unter der URL: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ bedienen.
12.2. Das Online-Schlichtungsverfahren ist nicht zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte, sondern stellt eine alternative Möglichkeit dar, Differenzen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftreten können, zu beseitigen.
12.3. Sonstige nationale Vorschriften zur Durchführung von Schlichtungsverfahren bleiben von den vorstehenden Regelungen in Ziffer 12.1 und 12.2 unberührt.

13. Hinweis gemäß § 36 VSBG

13.1. Für KUNDEN, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, besteht grundsätzlich die Möglichkeit ein alternatives Streitschlichtungsverfahren im Sinne des § 36 VSBG anzustreben.
13.2. Das alternative Schlichtungsverfahren ist nicht zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte, sondern stellt eine alternative Möglichkeit dar, Differenzen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftreten können, zu beseitigen.
13.3. Der Verkäufer nimmt nicht an dem alternativen Streitschlichtungsverfahren im Sinne des § 36 VSBG teil.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Die Vertragssprache ist deutsch.
14.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.3. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die vorstehende Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
14.4. Ist der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von SCHUSTER in 66111 Saarbrücken.
14.5. Dasselbe gilt, wenn der KUNDE Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis von SCHUSTER, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.